In Eingeständnis eines Teils der Bevölkerung und ob ihrer Verzweiflung über die furchtbaren Taten im Dritten Reich hat sich entgegen ihrer Zielsetzung in Deutsch­land eine Straf­ver­fol­gungs­kultur entwickelt, die dem Sachverhalt des Verbrechens nicht gerecht wird. Das ist kein Zufall. Die National­sozia­listen haben diese Zeit genutzt. Das Verbrechen weiterhin zu etablieren gelang und gelingt in Deutschland durch Selbst­mitleid, also Mitleid dem Verbrecher gegenüber. Diesem wird nichts abverlangt. Einziges und totalitäres Kriterium sind die Menschen­rechte des Verbrechers. Der Bevöl­kerung werden die Leistungen für den Verbrecher, die originär der Verbrecher zu erbringen hat, abgepresst. Man kann inzwischen von feudalis­tischen, undemo­kra­tischen und die Menschen­rechte verach­tenden Strukturen in Deutschland sprechen, damit offenbar andere oder über­geordnete Menschen­rechte des Verbrechers in jeder Hinsicht, an jedem Ort und zu jeder Zeit berücksichtigt sind. Die Opfer spielen keine Rolle.

Diese Entwicklung wird seit längerer Zeit zunehmend von der EU gefördert, deren politische Strukturen z. B. von den von dem Kinder­schänder und -mörder Marc Dutroux zugegebenen verbrecher­ischen Netz­werken durchseucht sind. Von Anfang der Ermitt­lungen waren diese erfolg­reich darin, den schweren Verdacht von ihnen abzulenken, wenn auch oft mit tödlicher Gewalt. Zusammen­hänge mit den Kongogräueln sind nicht ausgeschlossen.