Vor Herausbildung von Landesherrschaften besaßen die Adligen in der Regel an unterschiedlichen Orten Grundbesitz oder hatten ihn zu Lehen. Zur Verwaltung des sogenannten Streubesitzes dienten größere Bauernhöfe. Diese als Haupthöfe bezeichneten Stätten dienten auch als Sammelstellen der Güter, die die abgabepflichtigen Untertanen erbringen mussten. Der Bauer, der vom Adligen als Verwalter eingesetzt war, hieß der Meier.