Burgen hatten militä­rische Bedeu­tung. Der Landes­herr konnte sich nicht ständig in poten­ziell gefähr­deten Burgen auf­halten, daher über­trug er den militä­rischen aber auch admini­stra­tiven Dienst an nieder­adelige Vasallen (Ritter und Ministe­riale). Diese Burg- bzw. Dienst­mannen wurden mit einem Lehen ausge­stattet, aus dem sie ihr Ein­kommen bezogen. Sie konnten in einem nahe gele­genen Haus (Burg­manns­hof) wohnen oder ihren Stamm­sitz beibe­halten. Im Bedarfs­fall, in Fehde­zeiten, mussten sie ihre Dienst­pflichten am Burg­manns­hof erfüllen.