Für viele Erwachsene nur lästig oder leichte Beute: Kinder. Dabei sind es doch eigentlich Menschen, also Kreaturen, die auch Menschenrechte haben. Deshalb haben die Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt, dass Kinder sogar Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung haben. Eine eigene, über die Menschenrechtskonvention hinausgehende Kinderrechtskonvention wurde entwickelt. Die vormalige UNICEF-Schirmherrin Eva Luise Köhler, Ehefrau des Bundespräsidenten a. D. Horst Köhler, sah sich dennoch veranlasst sagen zu müssen: "Jedes Kind hat ein Recht auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung - gleichgültig wo es aufwächst."
Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Für die Bundesrepublik Deutschland trat die UN-Konvention über die Rechte des Kindes am 5. April 1992 in Kraft. "Die Bundesregierung wurde im Januar 2004 bereits zum zweiten Mal vom zuständigen Komitee der Vereinten Nationen gemahnt, Kinderrechten endlich Verfassungsrang zu geben", erklärte Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes. Und: "Es geht nicht an, dass in unserem Grundgesetz der Tierschutz manifestiert ist, aber nicht der Kinderschutz." 2013 kritisierte der Leiter des European Master in Childhood Studies and Children's Rights (EMCR) an der Freien Universität Berlin die eisenshy;harte Haltung Deutschlands abermals, seine Stellungnahme inklusive eines Gesetzestext-Vorschlags hierzu siehe Web-Link (2) rechts unten auf dieser Seite.
Zitate:
Köhler: http://www.unicef.de/index.php?id=2467 (01.03.07)
Hilgers (1): http://www.unicef.de/kinderrechte1.html (25.02.07)
Hilgers (2): Neue Westfälische Zeitung, 20.11.06
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